Hinweis zu Bildrechten

Die Urheber- und Bildrechte von einem Werk selbst verbleiben immer bei mir als Künstlerin, selbst nach dem Verkauf eines Originals. 

Ich freue mich sehr über Interesse an meinen Arbeiten und stelle daher Bildmaterial für Ausstellungen, Presseberichte oder andere redaktionelle Kontexte in Absprache zur Verfügung.

Eine Nutzung meiner Werke – besonders  in kommerziellen Zusammenhängen, z.B. für Flyer, Postkarten, Kalender, Werbebroschüren, Produkte, Merchandising oder Sponsoringzwecke – ist jedoch nur mit meiner ausdrücklichen Zustimmung und gegebenenfalls auf Basis einer entgeltlichen Nutzungsvereinbarung möglich.

Das betrifft z.B.:

  • die Veröffentlichung auf Websites und Social Media
  • Abbildung in Literatur, Werbebroschüren etc.  
  • die Einbindung in Film, Video oder TV-Produktionen
  • die fotografische oder digitale Vervielfältigung
  • gestalterische Bearbeitungen, Montagen oder visuelle Weiterverwendungen
  • sowie die Nutzung in Datenbanken, digitalen Archiven oder Kl-Anwendungen

Ausgenommen sind hier lediglich die Schranken nach UrhG.

Diese Regelungen folgen dem Urheberrechtsgesetz (§$ 15 ff. UrhG) und dienen dem Schutz der Integrität meiner künstlerischen Arbeit.

Ich bin offen für Dialog und Zusammenarbeit – aber bitte immer mit vorheriger Rücksprache.

Presseanfragen

presse@anettschuster.de 

Die Veröffentlichung, Vervielfältigung , Weitergabe oder sonstige Nutzung von Bildern meiner Person – unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme – ist ohne meine schriftliche Zustimmung nicht gestattet.